Wer darf Dokumente einreichen

Jeder Autor und jede Bibliothek kann ein Dokument auf RERO DOC einreichen, sofert er/sie zu einer Mitgliedsinstitution von RERO gehört oder zu einer Partnerinstitution von RERO DOC. Der RERO-DOC Koordinator der jeweiligen Institution erteilt weitere Auskünfte zum richtigen Vorgen.

Als RERO-Mitglieder haben die Universitäten von Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg sowie die HES-SO (Fachhochschule Westschweiz) und die Pädagogische Hochschulen die Möglichkeit RERO DOC als ihren institutionnellen Dokumentenserver zu benutzen (vgl. Kontakt).

Weitere Informationen: