Die Verhandlungsfähigkeit des alten (multimorbiden) Patienten = Competency of the (multimorbid) aged patient

Stoppe, G.

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    Zusammenfassung: Die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit entsprechen im Wesentlichen dem "Kompetenzmodell" in der neuropsychiatrischen Literatur: Eine Person muss einen Sachverhalt verstehen, in einen Zusammenhang einordnen, die Konsequenzen bedenken sowie eine Entscheidung fällen und ausdrücken können. Gesundheitliche Störungen, die die Verhandlungsfähigkeit beeinflussen, sind im Alter vorwiegend bei Demenzen, Depressionen und/oder Delirien zu erwarten. Relevante Fakten zu diesen Syndromen werden dargestellt. Um die Interraterreliabilität und die Validität von Kompetenzbeurteilungen zu optimieren, erscheint es sinnvoll, strukturierte "assessments" unter Einbeziehung auch psychometrischer Tests heranzuziehen, statt sich allein auf ein klinisches Global- oder Gesamturteil zu verlassen. Bestuntersucht ist bis heute der "Mini-Mental Status Test" (MMSE). Bei Werten von weniger als 16Punkten ist danach sicher von einer Kompetenzstörung auszugehen, bei solchen über 26 allenfalls fraglich. Skalen und Instrumente, die Depressivität oder andere psychopathologische Funktionen quantifizieren, wurden hierzu bisher nicht untersucht. Mit diesem Thema befasste Juristen sollten eine Basiskompetenz im Umgang mit diesen orientierenden Instrumenten erwerben