In: Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 2005, vol. 1, p. 73
Der Autor rezensiert die Habilitationsschrift von Hofer zur Vertragsfreiheit im 19. Jahrhundert und lobt deren wissenschaftliche Erfassung der privatrechtlichen Freiheitskonzeptionen des 19. Jahrhunderts. Allerdings blendet Hofer die gesellschaftlichen Kontexte des 19. Jahrhunderts fast vollständig aus, womit sie die späte diskursive Emergenz der Vertragsfreiheit um 1900 und deren...
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In: fampra.ch, Die Praxis des Familienrechts, 2005, vol. 2, p. 209-232
In BGE 129 III 702 hatte das Bundesgericht über eine so genannte Familienbürgschaft zu entscheiden. Obwohl als zentrale Begründungslinie des Bundesgerichts das Konzept der strukturellen Parität (Waffengleichheit) ausgemacht werden kann, deutet das Urteil auch in Richtung einer zeit- und kontextbezogenen Fortbildung von Privatrecht an sensiblen Schnitt-punkten von verselbständigten...
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In: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), 2004, vol. 87, no. 2, p. 197-208
Die Vertragsfreiheit fand um 1900 erst dann einen fortwährenden Eingang in den privatrechtlichen Diskurs, als im gesellschaftlichen Kontext unter dem Topos der sozialen Ausgestaltung des Privatrechts der Einfluss der Politik neben und gegen die beinahe ausschliessliche Anbindung des Privatrechts an die Wirtschaft trat. Erst in diesem Zeitpunkt stellte sich – im Gegensatz zu Savignys Konzept...
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In: Aktuelle Juristische Praxis AJP/PJA, 2004, p. 1254-1259
Beim besprochenen BGE 129 III 702 fällt unmittelbar auf, dass die dogmatischen Fragen untrennbar mit der Qualifikation verknüpft sind. Wird der Vertrag als formpflichtige Bürgschaft (Art. 493 OR) qualifiziert, so liegt in casu ein Formfehler vor, der zur Ungültigkeit (Art. 11 OR) führt. Mit dem Entschluss, die Parteibeziehung rechtlich als einen bestimmten Vertragstypus zu behandeln, wird...
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In: AJP, 2005, p. 1113
Die Art. 19 und 20 OR befinden sich heute im Zentrum zahlreicher praktischer rechtsdogmatischer Probleme, die im Zusammenhang mit dem Paradox der "Vertragsfreiheit innerhalb der Schranken des Rechts" stehen. Der vorliegende Text untersucht diese praktischen Probleme aus dem Blickwinkel der zwingenden Inhaltsnormen, die nach Ansicht des Autors allein in Art. 19 Abs. 2 OR erfasst werden. Der Autor...
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In: Zeitschrift für Schweizer Recht ZSR, 2005, vol. I, p. 435
Neben der bekannten naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie hat sich von Beginn an eine entsprechende Theorie für die Evolution der Gesellschaft im Allgemeinen und für die Evolution von Recht im Speziellen entwickelt. Da die evolutorische Rechtstheorie davon ausgeht, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend...
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In: Ancilla Iuris, 2008, no. 1, p. 1-30
Angesichts der zunehmenden Kooperationen zwischen Staat und Privaten erscheint es fragwürdig, ob mit einem rechtlichen Fokus auf die Bedürfnisse der Staatsverwaltung und auf eine in traditioneller Weise vom Staat abgeleitete Legitimation die bestehenden und zukünftigen Probleme gelöst werden können. Aus einer kontinentalen Sicht, gestützt auf die langen Erfahrungen mit einer staatlich ...
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In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur, 2014, vol. 136, no. 4, p. 624-653
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In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, 2009, vol. 34, no. 2, p. 48-64
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In: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 2015, vol. 58, no. 9, p. 923-929
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