In: Ziekow, Wandel der Staatlichkeiten und wieder zurück?, Sammelband zur internationalen Tagung am Speyer am 19. September 2009
Rechtswissenschaftliche Untersuchungen zu Kooperationen zwischen dem Gemeinwesen und Privaten in der Schweiz betonen in ihren Einleitungen gerne, dass die Schweiz das Land der öffentlich-privaten Kooperationen sei. Andererseits konstatieren diese wissenschaftlichen Untersuchungen, dass die öffentlich-privaten Kooperationen im Allgemeinen und Public Private Partnership (PPP) im Besonderen heute...
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In: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 2008, p. 1177-1180
Inwieweit ist der Arbeitnehmer bei Krankheit vor dem Verlust der Arbeitsstelle durch Kündigung zu schützen? Diese Frage erhielt im Entscheid 4A-102/2008 27.5.2008 eine besonders plastische und eindringliche Dimension. Der vorliegende Text erörtert in kritischer Weise die Entscheidung des Bundesgerichts.
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In: Ancilla Iuris, 2008, no. 1, p. 1-30
Angesichts der zunehmenden Kooperationen zwischen Staat und Privaten erscheint es fragwürdig, ob mit einem rechtlichen Fokus auf die Bedürfnisse der Staatsverwaltung und auf eine in traditioneller Weise vom Staat abgeleitete Legitimation die bestehenden und zukünftigen Probleme gelöst werden können. Aus einer kontinentalen Sicht, gestützt auf die langen Erfahrungen mit einer staatlich ...
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In: Jusletter, 2008, p. 1-5
Der Pulverdampf der zahlreichen Erklärungen dazu, wie Universitäten, Bibliotheken und wissenschaftspolitische Akteure auf die zunehmende ökonomische Monopolisierung wissenschaftlicher Erzeugnisse durch die Verlage zu reagieren gedenken, verzieht sich langsam. Es zeichnet sich die Umsetzung verschiedener Projekte ab, mit welchen die Zukunft der sogenannten Wissensgesellschaft ...
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In: Sic! - Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht, 2009, no. 2, p. 65-74
Das schweizerische Urheberrecht sieht vor, dass die Verwertungsgesellschaften für die von ihnen einforderten Vergütungen Tarife aufstellen und darüber mit den massgebenden Nutzerverbänden verhandeln. Diese ausgehandelten Tarifverträge werden sodann infolge eines Genehmigungsverfahrens für die entsprechenden Nutzer verbindlich (Art. 46 URG). Dabei stellt sich die Frage nach der...
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In: Jusletter, 2009, p. 1-4
Am 30. Juni 2009 verkündete das deutsche Bundesverfassungsgericht das Urteil zum Lissabon-Vertrag, mit welchem zwar der Lissabon-Vertrag als grundsätzlich konform mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erklärt wurde. Die konkrete Umsetzung durch Gesetz erklärte das Gericht jedoch für verfassungswidrig, weil die neuen Kompetenzen der EU nicht in genügendem Mass im deutschen Staat...
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In: Baurecht/Droit de la Construction, 2008, no. 3, p. 147-151
Quelles sont les prétentions qui peuvent résulter d'une adjudication (irriguliire) et par quelle voie procédurale faut-il les réclamer? Pour ripondre a ces questions, il convient d'examiner si le rapport d'adjudication relève du droit privé ou du droit public et quel lien il présente avec la législation sur les marchés publics. Jusqu'ici, ces sujets ont toujours été controversés. La...
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In: Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 2009, p. 387-411
La forme du contrat jouit d’une vogue croissante dans la collaboration entre administration gouvernementale et secteur privé. L’admissibilité de principe de tels contrats n’est aujourd’hui plus contestée. Dès lors, le regard doit porter d’autant plus sur l’aménagement juridique de la conclusion et du contenu du contrat administratif. La „liberté contractuelle de...
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In: KritV Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 2006, vol. 89, no. 2-3, p. 266-290
Die heute zunehmend kooperativen Beziehungen zwischen Staat und Privaten zeichnen sich durch zahlreiche neue rechtliche Problemstellungen aus; es kann sogar behauptet werden, der neue Kooperatismus zwischen Staat und Privaten habe das Recht in eine tiefe Krise gestürzt: Denn indem dieser Kooperatismus einerseits die Verwaltung von den Fesseln der Gesetzesbindung befreit und andererseits...
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In: Zeitschrift für Schweizer Recht ZSR, 2005, vol. I, p. 435
Neben der bekannten naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie hat sich von Beginn an eine entsprechende Theorie für die Evolution der Gesellschaft im Allgemeinen und für die Evolution von Recht im Speziellen entwickelt. Da die evolutorische Rechtstheorie davon ausgeht, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend...
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