Université de Fribourg

Was ist evolutorische Rechtstheorie? : dargestellt am Beispiel der Evolution der Vertragsfreiheit

Abegg, Andreas

In: Zeitschrift für Schweizer Recht ZSR, 2005, vol. I, p. 435

Neben der bekannten naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie hat sich von Beginn an eine entsprechende Theorie für die Evolution der Gesellschaft im Allgemeinen und für die Evolution von Recht im Speziellen entwickelt. Da die evolutorische Rechtstheorie davon ausgeht, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend...

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BGE 129 III 702 – Die Qualifikation als Bürgschaftsvertrag : Bundesgericht, I. Zivilabteilung, Urteil vom 23. September 2003

Abegg, Andreas

In: Aktuelle Juristische Praxis AJP/PJA, 2004, p. 1254-1259

Beim besprochenen BGE 129 III 702 fällt unmittelbar auf, dass die dogmatischen Fragen untrennbar mit der Qualifikation verknüpft sind. Wird der Vertrag als formpflichtige Bürgschaft (Art. 493 OR) qualifiziert, so liegt in casu ein Formfehler vor, der zur Ungültigkeit (Art. 11 OR) führt. Mit dem Entschluss, die Parteibeziehung rechtlich als einen bestimmten Vertragstypus zu behandeln, wird...

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Freedom of Contract in the 19th Century: Mythology and the Silence of the Sources : Review Essay – Sibylle Hofer’s Freiheit ohne Grenzen? privatrechtstheoretische Diskussionen im 19. Jahrhundert

Abegg, Andreas ; Thatcher, Annemarie

In: German Law Journal, 2004, vol. 5, p. 101-114

In her legal history postdoctoral Habilitation-study Freiheit ohne Grenzen? (Unlimited Freedom?), Sibylle Hofer comes to the conclusion that despite a large absence of discourse on contractual freedom the perception of unlimited freedom in the 19th Century private law theorie cannot be confirmed, instead this is more of a myth. By exploring the larger context of societal development at the...

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Die Ausdifferenzierung der Vertragsfreiheit im Wirtschaftsrecht

Abegg, Andreas

In: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (KritV), 2004, vol. 87, no. 2, p. 197-208

Die Vertragsfreiheit fand um 1900 erst dann einen fortwährenden Eingang in den privatrechtlichen Diskurs, als im gesellschaftlichen Kontext unter dem Topos der sozialen Ausgestaltung des Privatrechts der Einfluss der Politik neben und gegen die beinahe ausschliessliche Anbindung des Privatrechts an die Wirtschaft trat. Erst in diesem Zeitpunkt stellte sich – im Gegensatz zu Savignys Konzept...