In: Ziekow, Wandel der Staatlichkeiten und wieder zurück?, Sammelband zur internationalen Tagung am Speyer am 19. September 2009
Rechtswissenschaftliche Untersuchungen zu Kooperationen zwischen dem Gemeinwesen und Privaten in der Schweiz betonen in ihren Einleitungen gerne, dass die Schweiz das Land der öffentlich-privaten Kooperationen sei. Andererseits konstatieren diese wissenschaftlichen Untersuchungen, dass die öffentlich-privaten Kooperationen im Allgemeinen und Public Private Partnership (PPP) im Besonderen heute...
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In: AJP Aktuelle Juristische Praxis, 2008, p. 1177-1180
Inwieweit ist der Arbeitnehmer bei Krankheit vor dem Verlust der Arbeitsstelle durch Kündigung zu schützen? Diese Frage erhielt im Entscheid 4A-102/2008 27.5.2008 eine besonders plastische und eindringliche Dimension. Der vorliegende Text erörtert in kritischer Weise die Entscheidung des Bundesgerichts.
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In: Ancilla Iuris, 2008, no. 1, p. 1-30
In view of increasing instances of cooperation between the state and private parties, it seems questionable at least that legal concepts focusing primarily on the needs of the administration and on traditional state‐derived legitimacy solve current and future problems for good. Taking the viewpoint of the civil law tradition, which has traditionally assumed that the legitimacy of the...
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In: Jusletter, 2008, p. 1-5
Der Pulverdampf der zahlreichen Erklärungen dazu, wie Universitäten, Bibliotheken und wissenschaftspolitische Akteure auf die zunehmende ökonomische Monopolisierung wissenschaftlicher Erzeugnisse durch die Verlage zu reagieren gedenken, verzieht sich langsam. Es zeichnet sich die Umsetzung verschiedener Projekte ab, mit welchen die Zukunft der sogenannten Wissensgesellschaft ...
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In: Sic! - Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht, 2009, no. 2, p. 65-74
Das schweizerische Urheberrecht sieht vor, dass die Verwertungsgesellschaften für die von ihnen einforderten Vergütungen Tarife aufstellen und darüber mit den massgebenden Nutzerverbänden verhandeln. Diese ausgehandelten Tarifverträge werden sodann infolge eines Genehmigungsverfahrens für die entsprechenden Nutzer verbindlich (Art. 46 URG). Dabei stellt sich die Frage nach der...
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In: Jusletter, 2009, p. 1-4
Am 30. Juni 2009 verkündete das deutsche Bundesverfassungsgericht das Urteil zum Lissabon-Vertrag, mit welchem zwar der Lissabon-Vertrag als grundsätzlich konform mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erklärt wurde. Die konkrete Umsetzung durch Gesetz erklärte das Gericht jedoch für verfassungswidrig, weil die neuen Kompetenzen der EU nicht in genügendem Mass im deutschen Staat...
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In: Baurecht/Droit de la Construction, 2008, no. 3, p. 147-151
Welche Ansprüche aus einer (fehlerhaften) öffentlichen Vergabe resultieren können und auf welchem Verfahrensweg sie einzufordern sind, hängt davon ab, ob das Vergabeverhältnis privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Rechtsnatur ist und wie das Vergabeverhältnis zum gesetzlichen Vergaberecht steht. Diese grundsätzlichen Fragen sind bis heute umstritten. Der vorliegende Text nimmt...
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In: Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 2009, p. 387-411
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Beliebtheit. Die grundsätzliche Zulässigkeit derartiger Ver-träge ist heute nicht mehr bestritten. Umso mehr muss sich aber das Augenmerk auf die rechtliche Ausgestaltung des Abschlusses und des Inhaltes des Verwal-tungsvertrags richten. Die «Vertragsfreiheit der Verwaltung» stellt dabei ein...
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In: KritV Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 2006, vol. 89, no. 2-3, p. 266-290
Today’s increasingly co-operative relations between the state and private persons have brought numerous new problems to the law. It may even be held that the new types of ‘co-operationism’ between the state and private persons has plunged the law into deep crisis. This is because by freeing the administration from the constraints which are binding by statute on the one hand, and...
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In: Zeitschrift für Schweizer Recht ZSR, 2005, vol. I, p. 435
Neben der bekannten naturwissenschaftlichen Evolutionstheorie hat sich von Beginn an eine entsprechende Theorie für die Evolution der Gesellschaft im Allgemeinen und für die Evolution von Recht im Speziellen entwickelt. Da die evolutorische Rechtstheorie davon ausgeht, dass Recht eine Gesellschaft zu verfassen hat, die sich in ihrer Komplexität und ihrem dynamischen Wandel zunehmend...
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